284 b) Bekanntmachung, betreffend die Kost= und Einheitz-Gelder bei Gefangenen-Transporten in der ersten Hälste des Verwaltungs-Jahrs 18½/. In Uebereinstimmung mit dem, was hinsichtlich der Kost= und Einheit-Gelder für Untersuchungs= und Straf-Gefangene durch die gemeinschaftliche Verfügung der Mi- nisterien der Justiz, des Innern und der Finanzen vom 27. v. M. festgeseht worden ist, wird hiemit verfügt, daß auch bei den Gefangenen-Transporten das bisherige Regulatio der Kost= und Einheit-Gelder für den Zeitraum vom 1. Juli bis 51. Decem- ber 1851 ferner in Amwendung komme. Stuttgart den 5. Juli 1851. Kapff. ) Betreffend den Besuch der Landes-Universität. Zu Anfang des gegenwärtigen Sommerhalbjahrs befanden sich auf der Universität Tübingen Studirende 1) der evangelischen Theologgsee 351. 2) der katholischen Theologe 130. 5) der jüdischen Theologse —. 1. 4) der Rechtswissenschaft.. 3831. 5) der Heilkunde.. 136. 6) der Cameral-Wissenschaft. 39. 7) der allgemeinen Vorbereitunge-Wistenschaften. 105. # Zusammen 815. Hierunter sind Ausländer: — 79. Stuttgart den 7. Juli 1831. Kapff. d) Privilegium gegen den Nachdruck von „Schacht s Vorschule der Geographie mit Berücksichtigung der Geschichte.“ Seine Koͤnigliche Majestaͤt haben durch hoͤchste Entschließung vom 6. d. M. dem Buchhaͤndler Kunze in Mainz ein Privilegium gegen den Nachdruck des bei ihm erscheinenden Werks: „Schachts Vorschule der Geographie, unter Berücksichtigung