304 D) Des Departements der Finanzen: Des Finanz-Ministerium. Die Bekanntmachung der Termine zu der bevorstehenden allgemeinen Prüfung der Bewerber um Forststellen betreffend. Da mehrere Gesuche um Zulassung zur Forstdienst-Präüfung eingekommen sind, so wird eine solche Prüfung nach den Bestimmungen in der Bekanntmachung durch das Regierungs-Blatt vom 26. Mai 1828, Nro. 28, S. 297 2c., und zwar a) für die mehr praktisch gebildeten Forst-Candidaten am 12. September d. J., Montags und folgenden Tagen, und « b) fuͤr die wissenschaftlich gebildeten Forst-Candidaten am 19. September d. J., Montags und folgenden Tagen vorgenommen werden. Die sich nach diesen Abtheilungen ausscheidenden Examinanden haben ihre Bitt- schriften um Zulassung zu der einen oder der andern Pruͤfung mit ihrem National und einer Beschreibung ihrer bisherigen Laufbahn, so wie auch mit Zeugnissen von ih- ren beziehungsweise Lehrern und Vorgesehzten zu belegen, und an die Registratur des Finanz-Ministeriums spätestens bis zum 51. des Monats August einzusenden. Diejenigen, welche bis zum 6. September d. J. nicht zurückgewiesen worden sind, haben sich an dem für die betreffende Abtheilung bestimmren Tag Morgens 8 Uhr in dem sogenannten Stockgebäude dahier einzufinden, um das Weitere zu vernehmen. Stuttgart den 26. Juli 1831. * Fär den Minister: Kerner. Dienst-Erledigung. Am 26. u. M. ist der Oberstlieutenant und Bataillons-Commandant im zweiten Infanterie-Regiment v. Enzberg dahier gestorben.