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Nro. 3. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
W Donnerstag, den 11. August 1831. 
  
  
" Inhalt. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend eine revidirte Medikamenten-Tare für das 
Königreich Württemberg- 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
Des Ministerium des Innern. 
Verfügung, betreffend eine revidirte Medikamenten-Tarc für das Königreich Württemberg. 
In Gemäßheit des §. 15 der Instruktion für das Medicinal-Departement vom 
25. Juni 1807 ist eine Revision der bisher bestandenen Arzneientare und der Tare 
für die bei der Receptur und zur Abgabe der Arzneien vorkommenden Arbeiten und 
Gefässe, mit Rücksicht auf die veränderten Verhältnisse des Ankaufs, so wie der Be- 
reitung und des Gebrauchs der gangbaren Medikamente vollzogen worden.