349 B) Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. a) Privilegium gegen den Nachdruck einer allgemeinen Weltgeschichte von Rotteck, in einem Auszuge aus dem größeren Werke desselben Verfassers, mit neuer Bearbeitung und Fortsetzung bis auf die gegen- wärrige Zeit. Vermöge höchster Entschließung von 1. d. M. haben Seine Königliche Ma- jestät dem Buchhändler Carl Hoffmann zu Stutegart ein Privilegium gegen den Nachdruck einer in seinem Verlage erscheinenden Allgemeine Weltgeschichte vom Hofrath und Professor Dr. v. Rotteck, unter Zugrundlegung des größeren Werkes desselben Verfassers neu bearbeitet und fortgesebt bis zum Jahre 1851, in vier Bänden, auf die Dauer von sechs Jahren zu verleihen gnädigst geruht. Unter Hinweisung auf die K. Verordnung in Betreff der Pribilegien gegen den Bücher-Nachdruck vom 25. Februar 1815 wird daher solches zur Nachachtung andurch öffentlich bekannt gemacht. Stuttgart den 3. August 1831. Kapff. b) Privilegium gegen den Nachdruck einer achten verbesserten Auflage von Rottecks Algemeiner Geschichte. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 1. d. M. der Herder'schen Kunst= und Buchhandlung in Freiburg, in deren Verlage von dem Werke: Allgemeine Geschichte, von Anfang der historischen Kenntniß bis auf, unsere Zeiten, von Dr. Karl v. Rotteck, Hofrath und Professor, bereits sieben Auflagen erschienen sind, für die von ihr beabsschtigte achte verbesserte Auflage dieses Werks ein Privilegium gegen den Nachdruck auf die Dauer von sechs Jahren guädigst zu ver- leihen geruht; welches unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 1815,