404 Pino, Ritter des Civil-Verdienstordens der Bayernschen Krone, Commandeur des K. K. Oestreichischen Leopold-Ordens, Inhaber des Koͤniglich Preußischen rothen Adlerordens II. Classe, Ritter des Ordens der Wuͤrttembergischen Krone, Commandeur des Churhessischen Loͤwenordens, Ritter des Großher- zoglich Hefsischen Haus-Ordens, und durch den K. Ministerialrath des Staats- Ministeriums der Finanzen und Vorstand der K. General-Holladministration D. Ludwig v. Wirschinger, Ritter des Cioil-Verdienst-Ordens der Bayern= schen Krone, Inhaber des Königlich Preußischen rothem Adlerordens II. Classe, Ritter des Ordens der Württembergischen Krone und des Großherzoglich Hessischen Haus-Ordens; dann von Seite Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach durch den Großherzog= lichen wirklichen geheimen Legationsrath, geheimen Referendär im Großher= zoglichen Staats-Ministerium und geheimen Archivar, Carl Friedrich Anton v. Conta, Ritter des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falken, und des. Königlich Sächstschen Civil-Verdienst-Ordens, Commandeur des Kurfürstlich Hessischen Haus-Ordens vom goldenen Löwen, und Inhaber der Großherzoglich Sächsüschen, silbernen Verdienst-Medaille, folgende Uebereinkunft getroffen worden. Art. 1. Die Souveraine und Ihre Familien, nebst dem Gefolge, welches Sie auf Reisen begleitet, es sey nun, daß es Ihnen zunmittelbar folgt, oder Ihnen voraus= oder nach- reiset, sollen die Zollbarrieren und respective „.die Zoll-, und Geleitsstätten unaufgehalten, ohne Untersuchung und auch ohne besondere Freipässe durchgängig abgabenfrei passiren. rt. 2. Von allen Durchfuhr-Abgaben, wozu jedoch Chaussee-, Brücken-, Schleussen-Gel- der und bergleichen als Commmiations-Abgaben nicht zu rechnen sind, soll auf Frei- pässe des betruffenden Königlichen Minksteriums in den Königlichen Srauten und der betreffenden Großherzoglichen Behörde in den Großherzoglichen Landen befreit seyn: 1) Alles eigentliche und unmittelbare Fürstengut, nämlich das wirkliche persön- liche Eigenthum des Regenten und Seiner Familie. de r—