425 an die Stelle des verstorbenen Stiftspredigers Weizsäcker zu Oehringen, der Stadtpfarrer Repscher daselbst zum Schul-Conferenz-Direktor ernannt. Den 51. Mai wurden, nachdem durch die Beförderung des Pfarrers Elwert in Reusten, Dekanat-Amts Herrenberg, die Schul-Conferenz-Direktorsstelle in Erledigung gekommen, wieder zwei Schul-Conferenz-Direktoren für die Herrenberger Diodcese auf- gestellt, und hiezu die Pfarrer Burk in Thailfingen und Rüdiger in Ober-Fettin= gen ernannt. Den 5. August wurde an die Stelle des nach Lustnau beförderten Pfarrers Hirzel, von Iptingen, Dekanats Knittlingen, der Pfarrer Kern in Dürrmenz zum Schul-Conferenz-Direktor ernannt. Stuttgart den 26. August 1831. Mohl. 8) Des Departements der Finanzen: Des Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Befreiung der Königlich Preussischen und Großherzoglich Hessischen Unterthanen von Emrichtung der Markt-Accise. Seine Königliche Majestät haben vermöge Dekrets vom 18. April d. J. gnä- digst genehmigt, daß den Gewerbetreibenden des Königreichs Preussen und des Groß- berzoathums Hessen, welche die diesseitigen Messen und Märkte besuchen, die in F. 4 des Accise-Gesetzes vom 18. Juli 1825 auf ausländische Kauf= und Gewerbsleute ge- legte Markt-Accise im Hinblick auf den Artikel 5 des unter dem 25. Juli 1829 ver- kündeten Vertrags (Reg. Blatt S. 294) erlassen werden solle, wenn die Württember= gischen Gewerbetreibenden auch auf den jenseitigen Märkten gleich den Landes-Unter- thanen behandelt werden. Da nun hierüber befriedigende Zusicherungen ertheilt wor- den sind, so findet auch die Erhebung der oben gedachten Markt-Accise von Königlich Preussischen und Großherzoglich Hessischen Unterthanen, wenn sie sich über diese Ei- genschaft gehdrig ausweisen, auf diesseirigen Märkten nicht mehr Statt. Die betreffenden Behörden haben sich hiernach genau zu achten. Stuttgart den 7. September 1851. Varnböler.