458 üdem Präzeptor Jetter daselbst den Titel eines Ober-Prázeptors gnädigst zu ver- kleihen, und durch höchstes Dekret vom 22. d. M. dem Gerichts-Aktuar Zaißer in Ravens- lburg die nachgesuchte Dienst-Entlassung zu ertheilen geruht. Sodann haben Höchstdieselben unter dem 26. d. M. folgende Beförderungen ibei den K. Truppen zu verfügen geruht: zum General-Major, Commandanten der zweiten Infanterie-Brigade und Gou- verneur von Heilbronn den Obersten und Commandanten des achten Infanterie-Regi- ments, v. Sepbold, zum Obersten und. Commandanten des achten Infanterie-Regiments den Oberst- Lieutenant und Bataillons-Commandanten desselben Regiments, v. Meisrimmel, zum Major und Bataillons-Commandanten im achten Infanterie-Regiment den Hauptmann erster Elasse, v. Imthurn des sechsten Regiments, zum Hauptmann erster Classe den bei dem General-Quartiermeisterstab comman- dirten Hauptmann zweiter Classe v. Finckh des fünften Infanterie-Regiments, zum Hauptmann zweiter Classe im sechsten Infanterie-Regiment den Oberlieute- nant und Schüßen-Offstzier des zweiten Infanterie-Regiments, v. Camerer; zu Oberlieutenants: den Unterlieutenant, Graf v. Waldburg-Zeil des zweiten Infanterie-Regiments bei diesem Regiment, den Unterlieutenant und Schütßen-Offzier Bischoff des achten Infanterie-Regi- ments in diesem Regimente, und den Unterlieutenant v. Baldinger des ersten Infanterie-Regiments bei dem vierten Regiment. Endlich werden die aggregirten Unterlieutenants: Schmid des zweiten Infanterie-Regiments bei diesem Regimente, und v. Hayn des drittten Infanterie-Regiments bei dem ersten Regiment eingetheilt.