480 finden oder vorziehen, ffentliche Lobale (Cholera-Hospitäler) anzuschaffen und auszurüsten, auch die Vorbereitungen dazu so zu beschleunigen, daß, wenn die Krankheit bis auf eine Entfernung von 40 Stunden sich dem Orte genähert haben sollte, die Vollendung ihrer Herstellung spätestens innerhalb acht Tagen erfolge. K. 10. In größeren Ortschaften und wo etwa diese öffentlichen Lokale entfernter von den Wohnungen seyn sollten, ist zugleich Bedacht darauf zu nehmen, daß neben denselben einzelne Noth-Lokale eingerichtet werden, welche die nächsten Erkrankenden aufzu- nehmen, und ihnen die erste Hülse zu gewähren geeignet wären, bis sie in den Hospi- tal gebracht werden können. · G. 11. Sowohl zur Verwendung in diesen oͤffentlichen Lokalen, als zur Berathung der einzelnen Familien ist bei Zeiten in jedem Orte eine verhältnißmäßige Zahl von Krankenwärtern und Krankenwärterinnen zu bestellen, und gehbrig zu in- struiren, welche eintretenden Falls dem Rufe eines jeden Orts-Einwohners ohne Unter- schied, der ihre Hülfe in Anspruch nimmt, zu folgen bereit seyn müssen. Aus densel- ben ist je eine Mannsperson und eine Weibsperson zur Bewohnung und nächsten Be- aufsichtigung des Hospitals und der allenfallsigen Roth-Lokale zu bezeichnen. Die Na- men und Wohnungen der übrigen sind der Einwohnerschaft zur Kenntniß zu bringen. Die ihnen gebührende Belohnung ist gleichzeitig zu bestimmen und ebenfalls öffentlich bekannt zu machen. K. 12. Für den Fall einer Sperre (unten §. 20 fl.) sind ferner in jedem Ort die- jenigen Personen, welche den Gesperrten ihre Bedürfnisse zuzutragen hätten (Gassen- diener), so wie die mit der Behandlung der an der Cholera Verstorbenen besonders zu beauftragenden Diener zum Voraus öffenrlich zu bestellen, und we- gen ihrer Belohnung Verträge mit ihnen abzuschließen. S. 15. Die Mittel zum Transport der Kranken in das eingerichtete Hospital oder in ihre Wohnungen sind gleichzeitig mit der Herstellung des erstern auf öffentliche Rechnung anzuschaffen, und an angemessenen Pläßen, besonders in größeren Ortschaf-