519 Nro. 45. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. —————.—— —— — — Mittwoch, den 26. Oktober 1831. —. —. Inhalt. Königl. Dekrete. Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienßt-Nachrichten. Perfügungen der Departements. Bekanntmachung, die bevorstehende Prüfung der Rechts-Candidaten betreffend. — Termin zu Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz-Referendsre. — Wohnsi- Veränderung eines Rechts-Consulenten. — Bekanntmachung, die Aussetung eines Preises für die inlän- dische Bereitung einer die Einfuhr von Oelseife entkehrlich machenden Seifengattung betreffend. — Verfü= gung, betreffend die Waarenschau bei den Gewerben der Küfer, Kübler, Schuster, Seifensseder und Seiler. — Privilegium gegen den Nachdruck der Kinderschrift: „die Hopfenblürhen“ vom Verfasser der „Osterever.“ Bekanntmachung, die Erlöschung eines Erfindungs-Patents betreffend. — Privilegium gegen den Nachdruc einer #weiten verbesserten und vermehrten Auflage der Schrift: „Briefe elnes Verstorbenen.“ — Resultat der Prufung der Candidaten der evangelischen Theologie. — Aufnahme in das Wilhelmsstift in Tübingen. — Bekanntmachung der theils in das evangelische Seminar zu Tübingen aufgenommenen, theils zum akg- demischen Studium der evangelischen Theologie auherhalb des Seminars ermächtigten Junglinge. — Ver- sügung, in Betreff der Weinlese. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A Bewilligung zu Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 11. d. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Kriegs-Minister, General-Lieutenant v. Kügel, auf sein Ansuchen, die Erlaubniß ertheilt, das von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheit ihm verliehene Großkreuz des Zähringer L5wen-Ordens anzunehmen und zu tragen.