538 den hiezu ernannten Bevollmaͤchtigten ein Vertrag hieruͤber abgeschlossen worden ist, welchem Wir Unsere Genehmigung ertheilt haben; so verfuͤgen und verordnen Wir, daß derselbe seinem ganzen Inhalte nach zur Nachachtung fuͤr Unsere saͤmtlichen Un- terthanen und Behoͤrden bekannt gemacht werde. Gegeben, Stuttgart den 18. Oktober 1831. Wilhelm. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: Beroldingen. Auf Befehl des Koͤnigs: Der Staats-Secretaͤr: Vellnagel. Ihre Majestäten der König von Württemberg und der König von Bapyern eines und Seine Durchlaucht der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha andern Theils haben, in der gemeinschaftlichen Absicht, die gegenseitigen Zoll- und Handels-Verhält- nisse hinsichtlich des vom Königlich Bayern'schen Staats-Gebiete ganz eingeschlossenen Herzoglich Sachsen-Coburg-Gothaischen Amtes Königoberg freundschaftlich und auf eine, den beiderseitigen Interessen entsprechende Weise zu ordnen, Bevollmächtigte ernannt, nämlich: Für die. Krone Württemberg: den Königlichen Ober-Steuerrath und General-Bevollmächtigten bei der Kdniglich Bayern'schen General-Zoll-Administration in München, Franz v. Miller, Inhaber des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens dritter Classe, Ritter des Königlich Bapern'schen Civil-Verdienst-Ordens der Vayern- schen Krone und des Großherzoglich Sächsischen Haus-Ordens vom weißen Falken;