560 Einrichtungen, Aufsicht uͤber die Beobachtung derselben und Erledigung der auf die oͤrtlichen Umlagen sich beziehenden Anstaͤnde und Streitigkeiten; Ober-Aufsicht über die Verwaltung der örtlichen Kirchenpflegen, Erkennung über die auf diese Verwalrung sich beziehenden im K. 15, Nr. 2 genannten Be- schlüsse der Kirchen-Vorsteher, Aufsicht über die zeitige Ablegung, Prüfung und Abhör der Kirchenpflege-Rechnungen, Erledigung der hiebei vorkommen= den Anstände, so weit diese die Befugnisse des Bezirks-Beamten übersteigen; e) Ober-Aufsicht über die Erhaltung der mit den Kirchenpflegen verbundenen Stiftungsfonds und über die stiftungsmäßige Verwendung ihres Ertrags; 1) Fesisesung von Tilgungs-Planen für die auf einzelnen Kirchen-Gemeinden haf- tenden Schulden und Handhabung des Vollzugs derselben. C. 20. 4) In Beziehung auf die Verwaltung des israelitischen Centralfonds: a) Vollziehung der im Art. 58 des Gesehes vom 25. April 1828 bezeichneten Aufforderung der Jorneliten im Königreich zu Beiträgen und Stiftungen für das israelitische Kirchen= und Armenwesen; b) Festsetzung der von den Kirchen-Gemeinden zu dem Gehalt ihrer Rabbinen zu entrichtenden Beiträge unter Einholung der Genehmigung des Ministe- riums; c) Anordnung des Einzugs und der Einlieferung der im Art. 59 des Gesebes bestimmten zährlichen Personal-Steuer der Jsraeliten, Begutachtung des einzel- nen Kirchen-Gemeinden zu überlassenden Antheils an der Personal-Steuer; d) Entwerfung des für die Umlage des jährlichen Zuschuß-Bedürfnisses der Cen- tral-Casse erforderlichen Catasters und Vorlegung desselben an das Ministe= rium; ee) Entwerfung des jährlichen Etats der Central-Casse, Begutachtung der für ihre Bedürfnisse auf die Kirchen-Gemeinden umzulegenden Summe und Vorlegung der dießfälligen Beschlüsse zur höhern Genehmigung; ) Begutachtung der auf die Central-Casse anzuweisenden Gehalre und anderer ständiger Ausgaben, so wie der einzelnen Mitgliedern der Ober-Kirchen-Be- hörde etwa zu bewilligenden Remunerationen; d