596 Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließung vom 15. d. M. das erledigte Cameralamt Schöônthal dem seitherigen Hof-Cameral-Verwalter Unfrid zu Herrenberg zu übertragen, vermeöge hichsten Dekrets vom 46. d. M die erledigte evangelische Pfarrei Eltin- gen, Dekanats Leonberg, dem Pfarrer Mulot zu Dürrenzimmern, Dekanats Bracken- heim, wie auch die erledigte katholische Pfarrei Heudorf, Dekanats Saulgau, dem Caplan Wal- ter zu Ertingen, Dekanats Riedlingen, zu verleihen, und bermöge höchster Entschließung vom 18. d. M. das erledigte Oberamt Schorndorf dem Oberamtmann Strölin zu Mergentheim zu übertragen, auf das Oberamt Mergentheim den Stadt-Direktor, Ober-Regierungsrath v. Schliz zu Stuttgart, unter Beibehaltung des Titels und Ranges eines Ober- Regierungsraths, seinem Ansuchen gemäß zu verseßen, und die hienach in Erledigung gebommene Stadt-Direktion Stuttgart dem Regierungs-= rath v. Klett in Ludwigsburg, mit dem Titel und Rang eines wirklichen Ober-Re- gierungsraths zu verleihen gnaͤdigst geruht. n. Verfügungen der Departemente. A) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Ministerium. a) Aufnahme des Rechts-Consulenten D. Suchomel zu Um in die Zahl der K. Notan. Seine Königliche Majestiät haben vermöge höchster Entschließung vom 4. d. M. den Rechts-Consulenten DO. Suchomel zu Ulm in die Zahl der K. Notare aufzuneh- men geruht; welches mit Bezugnahme auf die Notariats-Vollziehungs-Verordnung vom 24. Mai 1826, K. 86 zur öffenrlichen Kenntniß gebracht wird. Stuttgart den 5. November 1831. Maucler.