601 Unter dem 16. v. M. wurde der katholische Pfarrer Reiter, bon Aufhausen zum Pfarrer in Röttingen, Oberamts und Dekanats Neresheim, bestätigt. II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements: Des Justiz-Ministerium. e) Bekanmtmachung, die Einsendung der Gebühren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1852 betreffend. Es werden hiedurch die mit dem Einzug der Abonnements-Gebühren für das Regierungs-Blatt in den Oberamts-Bezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Post- ämter aufgefordert, diese Gebühren im Betrag von drei Gulden für den ganzen Jahrgang 1832, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts- Erkenntnisse verlangt wird, im Betrag von vier Gulden, noch im Laufe des Monats December an die Justiz-Ministerial-Casse einzusenden. Sofern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebähren ssch verzö- gern sollte, wird wenigstens erwartet, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1832 der Ministerial-Casse von der für die Oberamts-Bezirke erforderlichen Anzahl von Erem- plaren (mit Ausnahme der Frei-Exemplare der K. Amt,stellen) unter genauer Angabe der ohne die Sammlung der Rechts-Erkenntnisse und der mit derselben verlangten Eremplare, Nachricht ertheilen werden. Die in Sruttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne- ments-Gebühren zu berichtigen, und es steht ihnen, so wie allen übrigen Privat-Abon= nenten, frei, für den ganzen Jahrgang 1352, oder nur für das erste Semester dessel- ben zu pränumeriren. Stuttgart den 30. November 1851. Schwab#