4 Die vorbenannten Referendäre haben bei den bezeichneten Oberamts-Gerichten acht Tage nach dem Ablaufe der ersten Hälfte ihres Probejahrs ihre Funktionen anzutreten, und von den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige von diesem Antritte gewärtigt. Stuttgart den 50. December 1831. Schwab. :8) Des Departements des Innern. Des Medicinal-Collegium. Aufnahme zweier ausübenden Aerzte. Die Dobtoren der Medicin und Chirurgie, Wilhelm Friedrich Diez, von Rosen- feld, Oberamts Sulz., und Christian Heinrich Schiler, von Zavelstein, Oberamts Calw, sind nach erstandenen Prüfungen zur Ausübung der Medicin, Ehirurgie und Geburtshülfe ermächtigt worden. Stuttgart den 26. December 1851. Watlther. Dienst-Erledigung. Bei der Regierung des Donau-Kreises ist eine etatsmäßige Canzlei-Assistentenstelle mit dem Gehalte von 600 fl. in Erledigung gekommen, bei deren Wiederbesetzung vorzugsweise auf einen in Reoisorats-Geschäften geübten Rechnungs-Verständigen Räcksicht genommen werden wird. Die Bewerber haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen bei der gedachten Kreis-Regierung einzureichen.