6 das hiedurch in Erledigung gekommene Oberamts-Gericht Aalen dem Gerichts- Aktuar Mafer in Reresheim zu übertragen, auch durch höchste Entschließung vom 7. d. M. den Cameral-Verwalter Scheffold in Ehingen auf das Cameralamt Dornstetten, und dagegen den Cameral-Verwalter Mögling in Dornstetten auf das Cameralamt Ehingen zu versehen geruht. II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. a) Verfügung, betreffend die künftige Behandlung der Visitation der Bezirks-Gerichte. Da für zweckmäßig erkannt worden, die seither unter der unmittelbaren Leitung des K. Justiz-Ministerium vorgenommenen Vistitationen der Bezirks-Gerichte in Zu- kunft durch die denselben vorgesehten Kreis-Gerichtshöfe besorgen zu lassen, und zu diesem Behufe nicht nur eine nähere Bestimmung über den, binnen einer gewissen Reihe von Jahren wiederkehrenden, Zeitpunkt dieses Geschäftes, sondern auch genauere Anweisungen über die Behandlung und den Gang desselben zu ertheilen, so wird hie- mit Nachstehendes verfügt: . 1. Die Pruͤfung der Bezirks-Gerichte hat den Zweck, über den Zustand jedes einzel- nen derselben in allen Beziehungen seiner Geschäfts-Thätigkeit den vorgesenten Behdr- den zuverläßige und genaue Kenntniß zu verschaffen, und dadurch die vorhandenen Mängel aufzudecken und zur Abhülse zu bringen. g. 2. Diese Prüfung geschieht von einem Mitgliede des dem betreffenden Bezirks-Ge- richte vorgesetzten Kreis-Gerichtshofs, welches von dem K. Justiz-Ministerium hiezu bezeichnet wird. Die Anordnung der Visitation selbst bleibt zunächst dem Gerichtshose überlassen, welcher auch die Aufsicht darüber zu führen und den Erfolg zu sichern hat.