27 Zugleich haben Seine Koͤnigliche Majestaäͤt unter ebendiesem Tage dem Major v. Berger im General-Quartiermeisterstab den Oberstlieutenants-Titel ertheilt; auch unter dem 25. d. M. den Feldwebel im achten Infanterie-Regiment v. Herrmann zum Unterlieutenant befördert und dem siebenten Infanterie-Regiment aggregirt. II. Verfügungen der Departementce. Des Departements des Innern: 1. Des Ministerium des Innern. a) Verfügung, betreffend das Kost= und Einheizgeld bei den Gefangenen-Transporten vom 4. Januar 1852 an. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Fruchtpreise und der festgeseßten Tare für die Verpflegung der Untersuchungs= und Straf-Gefangenen, wird das Kostgeld für die auf dem Transporte befindlichen Gefangenen vom 1. Januar 1332 an bis auf Weiteres auf tägliche sechszehn Kreuzer in der Art festgesetzt, daß für das allei- nige Mittagessen fünf Kreuzer und für Nachtessen nebst Frühstäck eilf Kreuzer in Anrechnung gebr#cht werden därfen. Hinstehelich des Einbeih-Geldes hat es bei der blöherigei Tare sein Verbleiben. Stuttgart den 19. Januar 1852. Kapff. b) Weitere Bekanntma vung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration über die siaatsrechtlichen Verhälrnisse des ritterschaftlichen Adels. Unter Beziehung auf die früheren Bekanntmachungen, betreffend den Vollzug der K. Deklaration über die staatsrechrlichen Verhälenisse des ritterschaftlichen Adels, wird. hiemit weiter zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß numnehr auch der Freiherr v. Bernhard, Doktor der Rechte und Privat-Docent an der Universität zu München, als Besiter des Rittergurs Erolzheim, Ober- amts Biberach, nach erfolgter Verzichtleistung auf Patrimonial-Gerichtsbar- keit, Orts-Polizei und Forst-Gerichtebarkeit, unter Einräumung, der Surro- gate der beiden erstern Rechte, nach den Bestimmungen gedachter K. Deklaration zu behandeln ist.