Nro. 2. RegierungS -Blatt für das Königreich Württemberg. Dienstag den 5. Januar 1836. “ · . Jubalt. Koͤnigl. Dekrete. K. Verordnung, die Einberufung der Staͤnde Versammlung betreffend. — Dienst- Nachrichten. Versügungen der Departements. Verleihung der goldenen Civil-Berdienst-Medaille an den aus Bletigheim gebuͤrtigen, zu Riga etablirten Kaufmann Jesser. Dleust-Erledigung. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung, die Einberufung der Stände -Versammlung betreffend. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Wir haben nach Anhörung Unseres Geheimen Raths beschlossen, in Gemäßheir der Verfassungs-Urkunde #. 127 die ordentliche Versammlung der getreuen Stände Unseres Königreichs auf Sonnabend den 50. Jannar 1836 in Unsere Haupt= und Residenz-Stadt Stuttgart einzuberufen.