74 den Oberlieutenant v. Baumbach desselben Regiments zum Regiments-Adjutan- ten ernannt, auch den Obermann v. Schluͤmbach der K. Leibgarde zum Unterlieutenant ernannt und dem ersten Infanterie-Regiment aggregirt. In Folge der dem Posthalter Rupf in Zwiefalten auf sein Ansuchen ertheilten Entlassung von seiner Stelle ist der Uebertragung des Post-Erpeditions= und Post- halterei-Dienstes daselbst an den Gastwirth und Kaufmann Johannes Friedrich allda, die landesherrliche Bestätigung ertheilt worden. II. Verfügungen der Departements. A) Der Departements der Justi;z, des Innern und der Finanzen. Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. Bekanntmachung, betreffend die Herabsetzung des Kostpreises für die Gefangenen bei den Bezirksstellen. Da man den Kostpreis für die Gefangenen bei den Bezirksstellen, nachdem seit der lehzten dießsälligen Bekanntmachung vom 7. Juni 1855 (Reg. Bl. S. 163) ein weiteres Sinken der Fruchtpreise eingetreten ist, vom 15. Februar 1856 an auf täg- liche eilf Kreuzer herabgesetzt haben will; so wird solches andurch zu öffentlicher Kenntniß gebracht. Stuttgart den 29. Januar 1836. Schwab. Schlaper. Herdegen. "B) Des Departements des Innern. Des Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Herabsetzung des Kostgelds für die auf dem Transport befindlichen Gefangenen. Auf den Grund des dermaligen Standes der Fruchtpreise und des Kostgeld Regulatives für die Untersuchungs= und Straf-Gefangenen wird das Kostgeld für die