107 C) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 8. v. M. au die Stelle des im Mal v. J. auf sein Ansuchen entlassenen Heinrich Stavenüter den Kaufmann G. F. Schmid zu Hamburg zum K. Consul daselbst zu ernennen geruht, auch vermöge höchster Entschließung vom 29. v. M. den Gerichts-Aktuar Schall, von Kirchheim, zum Auditor auf Hohenasberg gnädigst ernannt. Sodann haben Hochstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 2. d. M. die erledigte evangelische Stadtpfarrei Pfullingen, Dekanats Reutlingen, dem Helser Meyer daselbst, wie auch die erledigte katholische Pfarrei Hirrlingen, Dekanats Rottenburg, dem Pfarrer Klingenmaier in Alrkrautheim, Dekanats Amrichshausen, gnädigst übertragen, und vermöge höchsten Dekrets vom 5. d. M. die erledigte Rathsstelle bei dem Gerichts- hofe in Ellwangen dem Oberamtsrichter Reibel in Oehringen, so wie die erledigte Prokuratorsstelle bei dem Ober-Tribungl dem Rechts-Consulenten Dr. Römer## Stuttgart zu verleihen, auch den Oberamterichter in Stuttgart, Ober-Justizrath v. Zeller, seinem Ansuchen gemäß, wegen vorgerückten Alters in den Ruhestand zu verseßen geruht. 1I. Verfügungen der Departemente. A) Des Departements des Innern. Der Regierung des Neckar Kreises. Verbot der Druckschrift: „Wally, die Zweiflerin, von C. Gutzkow.“ Da der Criminal-Senat des K. Gerichtshofs für den Neckar-Kreis durch Beschluß vom 17. d. M. den Absatz der von der Stadtdirektion Stuttgart vorläufig mit Be- schlag belegten Druckschrift: „Wally, die Zweiflerin, von Carl Gutzkow, Mannheim, in C. L5wenthals Verlagshandlung, 1835,“ wegen ihres theilweise dem K. 4 des Preß,