111 Mittwoch den 4. Mai, sodann Mittwoch den 5. Oktober 1856 und an den darauf folgenden Tagen don dem katholischen Kirchenrathe vorgenommen werden. Hiebei haben zu erscheinen: 1) alle Schullehrer, welche in Foige der ersten Dienst-Prüfung angestellt sind- und eine Beförderung nachsuchen wollen; 2) die Schul-Provisoren, welche zur ersten Anstellung befähigt zu werden wünschem. Zu der Prüfung im Monat Mai d. J. haben sich auch diejenigen Schullehrer zu melden, welche die ganze Bildung der Schul-Incipienten durch den vierjährigen. Lehrkurs zu übernehmen gedenken. Die Eingaben müssen für die erste Prüfung bis zum 4. Aprib, für die zweite- bis zum 5. September d. J. bei der Ober-Schulbehörde dahier einkommen. Die Prüfungs-Candidaten, welche hierauf nichr durch besondere Erlasse zurückge- wiesen werden, haben sich beziehungsweise am 5. Mai und 5. Oktober d. J., Morgens 7 Uhr, in der Kanzlei des katholischen Kirchenraths einzufinden- Hinsichrlich der Abfassung der Eingaben wird auf die in den dießfallsigen Bekanntmar chungen vom 5. Februar 1822 und 10. Februar 1835, Regierungs-Blatt von 1822, S. 106, von 1855, S. 87, beigefügten Bemerkungen unter dem Anhang verwiesen, daß die Dienst-Candidaten sich zugleich mittelst oberamtlich beglaubigter Zeugnisse über- den Besicz eines Gemeinde", Bürger= oder Beisit-Rechts auszuweisen haben. Stuttgart den 8. März 1836. Hür den Vorstand: Schedler. b) Bekanntmachung., die Anmeldung derjenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen. Schullehre#. Stande widmen wollen, betreffend. Diejenigen Jünglinge, welche sich dem katholischen Schullehrer-Stande widmem wollen, haben sich spätestens bis zum 25. April d. J bei dem katholischen Kirchenrathe zu melden. Dieselben werden hiebei auf die Vorschristen vom 12. März 1825, G. 6 bis ron (Reg. Bl. S. 168), und vom 20. Februar 1827 (R- Bl. S. 82) mit dem Anhange