129 b.) Pritilegium gegen den Nachdruck der vierten vermehrten und verbesserten Auflage der Schrift: Palter und Harfe von Spitte. Seine Königliche Majestät haben durch höchste Entschließung vom 16. d. M. der Buchhandlung von A. R. Friese in Leipzig ein Privilegium gegen den Nach- druck der in ihrem Verlage erscheinenden vierten, vermehrten und verbesserten Auflage der Schrift: Pfalter und Harse von Spitta, auf die Dauer von sechs Jahren zu ertheilen gnädigst geruhtz was unter Hinweisung auf die K. Verordnung vom 25. Februar 16815, Privilegien gegen den Bücher-Nachdruck betreffend, zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht wird. « Stuttgart den 17. März 1856. Schlaver. 2. Der Regierung des Neckar-Kreises. Bekanntmachung einer milden Stiftung. Der am 22. Januar d. J. in Stuttgart gestorbene pensionirte Ober-Steuerrath Weyßer hat der Stiftungs-Pflege zu Boͤblingen ein Legat von 800 fl. vermacht, was im ehrenden Anerkenntniß dieser wohlthaͤtigen Handlung zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird. Ludwigsburg den 8. Maͤrz 1836. Buͤhler. 3. Der Commission fuͤr die Erziehungshaͤuser. Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme neuer Zoͤglinge in die Erziehungs-Ansialt fuͤr die Vaganttn- Kinder in Weingarten. In der mit dem Waisenhause zu Weingarten verbundenen Erziehungs-Anstalt für Kinder von Vaganten sind auf das nächstkommende Frühjahr die bis dahin in Erledigung kommenden Stellen zu beseßen. Die Bezirks-Polizei-Aemter, welche in dem Falle sind, Kinder, die sich nach der Ministerial-Instruktion vom 15. August 1826 zur Aufnahme in jene Anstalt eignen, vorzuschlagen, werden daher aufgefordert, ihre dießfälligen Vorschläge, und zwar genau in der Form und mit den Nachweisungen und Belegen, welche die gedachte Instruktion vorschreibt, spätestens bis 20. April d. J. an die Commission für die Erziehungshäufer einzusenden. Stuttgart den 16. März 1358. Schedler.