131 Nro. 15. Regierungs--Blatt Königreich Württemberg. Dienstag den 29. März 1836. Inhalt. Königl. Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Bekanntmachung des Vertrags mit der sreien Stadt Frankfurk über deren Beitritt zu dem deutschen Jollverein. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Vertrags mit der freien Stadt Franksurt über deren Beitritt zu dem Deutschen Jollverein. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem Wir in Gemeinschaft mit der Krone Preußen, der Krone Bayern, der Krone Sachsen, dem Großherzogthum Baden, dem Kurfürstenthum Hessen, dem Groß- berzogthum Hessen und den zum Thüringischen Zoll= und Handels-Verein verbundenen Scgaren mit der freien Stadt Frankfurt über den Beitritt der lehteren zu dem deutschen Vollverein Unterhandlungen haben pftegen lassen, und durch die hiezu ernannten Bevoll-