132 maͤchtigten am 2. Januar d. J. ein Vertrag hieruͤber unterzeichnet worden ist, und nachdem sowohl von Uns, als auch von den uͤbrigen Mit-Contrahenten demselben die Ratifikation ertheilt worden ist; so verfuͤgen und verordnen Wir, daß dieser Beitritts- Vertrag in seinem ganzen hienach folgenden Inhalt zur Nachachtung für Unsere sämtlichen Unterthanen und K. Behöbrden bekannt gemacht werde. Stuttgart den 19. März 1836. Wilhelm. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: Beroldingen. Auf Befehl des Königs: Der Staats= Sekretär: Vellnagel. Vertrag zwischen Preufen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthum Hessen, und den zu dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine verbundenen Staaten einerseits, und der freien Stadt Frankfurt andererseits, wegen Anschließung der letzteren an den Gesamt- Zollverein der ersteren Staaten. Nachdem der Senat der freien Stadt Frankfurt den Wunsch zu erkennen gegeben hat, dem zwischen Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzogthum Hessen, und den zu dem Thöringischen Vereine gehörigen Landen bestehenden Zoll= und Handels-Vereine beizutreten; so haben Behufs der deßhalb zu pflegenden Verhandlungen zu Bevollmächtigten ernannt: " einerseits, für Sich und in Vertretung der Krone Sachsel, des Großhetzog- thums Baden und der zum Thüringischen Vereine gehbrigen Staaten: «