172 die erledigte evangelische Pfarrei Bothnang, Amtsdekanats Stuttgart, dem Pfarr- Verweser Schall in Oberstetten, Dekanats Blaufelden, die erledigte katholische Pfarrei Nusplingen, Dekanats Spaichingen, dem Pfarr- Berweser Koͤnig zu Wildpoltsweiler, Dekanats Tettnang, die erledigte katholische St. Stexhans-Caplanei in der Oberamtsstadt Rottweil dem Pfarrer Schöb zu Laimnau, Debkanats Tettnang, die erledigte katholische Caplanei zu Unterailingen, Dekanats Tettnang, dem Pfarrer Hauber zu Hornfischbach, Dekanats Biberach, und die erledigte katholische Pfarrei Ebenweiler, Dekanats Saulgau, dem Pfarrer Baumann in Egesheim, Dekanats Spaichingen, gnädigst übertragen. II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, die bevorsiehende Prüfung der Rechts-Candidaten betreffend. Diejenigen Rechts-Candidaten, welche zu der im Monat Juni d. J. vorzuneh- menden ersten Dienst-Prüfung vor dem zu Tübingen niedergesehten Justiz-Prüfungs= Collegium (der Juristen-Fakultät) zugelassen zu werden wünschen, werden hiemit aufge- fordert, ihre dießfälligen Gesuche, welche genau nach den hierüber bestehenden Vor- schriften (vergl. die Ministerial-Verfügung vom 1. April 1855, Reg. Bl. S. 149 ff.) eingerichtet seyn müssen, bis zum 1. Mai d. J. bei der unterzeichneten Stelle um so gewisser einzureichen, als im Falle der Richteinhaltung dieses Termins der Nachtheil des Ausschlusses von dieser Semester-Prüfung für die Säumigen unfehlbar eintreten lwürde. Stuttgart den 2. April 1856. Für den Departements-Chef: Bolley.