175 im Neckar-Kreise ist der bisherigen Parzelle der Gemeinde Schwabbach, Oberamts Weinsberg, Siebeneich, die Trennung von ihrem bisherigen Verbande und die Bildung einer fuͤr sich bestehenden Gemeinde gestattet worden; im Schwarzwald-Kreise sind die beiden Orte Collbach und Eberspiel, Oberamts Calw, welche bisher eine Gemeinde bildeten, in zwei abgesonderte Gemeinden getrennt worden; die bisherige Parzelle der Gemeinde Bach und Altenberg, Oberamts Oberndorf, Hänweiler, mit den drei Lochmühlen, ist durch Uebereinkunft in den Verband der Gemeinde Peterzell, desselben Oberamts, übergetreten; der Hof Kraftstein, bisher Parzelle der Gemeinde Mahlstetten, Oberamts Spai- chingen, ist, nachdem die Gemeinde Mühlheim, Oberamts Tuttlingen, ihr Eigenthums- recht und die fortwährende Ausübung der Gerichtsbarkeit und olizei auf demselben nachgewiesen hat, lehterer Gemeinde zugewiesen worden. Im Donau-Kreise 6 ist die irriger Weise der Gemeinde Amstetten, Oberamts Geißlingen, zugeschrie- bene Parzelle Ziegelhütte als zur Oberamts-Stadt gehörig erkannt, und die bisherigen Parzellen Friedlings, Menzlis, Ober-Schwarzach und Ziegolz der Gemeinde Unter- Schwarzach, Oberamts Waldsee, sind von dieser getrennt und der Gemeinde Diet- manns, desselben Oberamts, zugetheilt worden. Stuttgart den 7. April 1836. Schlayer. 2. Des katholischen Kirchenraths. Einberufung zu der Anskellungs-Prüfung der katholischen Geistlichen für Kirchendienste. Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 16. Februar d. J. (Reg. Bl. Nr. 10) wegen der dießjährigen Anstellungs-Prüfungen der katholischen Geistlichen für Kirchendienste werden von denjenigen Candidaten, welche sich hiezu gemeldet haben, biemit aufgefordert, zur ersten Prüfung, am Dienstag den 19. d. M., Morgens 7 Uhr, in der Kanzlei des katholischen Kirchenraths zu erscheinen: 1) Abele, Sebastian, Vikar in Erisdorf. 2) Baumann, Georg, Vikar in Jagstberg.