180 das erledigte Oberamt Tuttlingen dem Regierungs-Revisor Lindenmajerd in Ellwangen gnädigst übertragen. Ferner haben Seine Königliche Majestät vermöge höchsten Dekrets vom 14. d. M. das erledigte Amts-Notariat Niedernhall, Oberamts Künzelsau, dem Amts- Notar Hiller in Neuffen, Oberamts Nürtingen, zu übertragen geruht. Vermöge höchster Entschließung vom 31. v. M. ist der Pfarrer Karr zu Kocher- stetten, Dekanats Künzelsau, seines Dienstes entlassen worden. Der von der Gräfl. Waldbott-Bassenheim'schen Vormundschaft auf die er- ledigte katholische Pfarrei Maselheim, Oberamts und Dekanats Viberach, präsentirte Pfarrer Thaddéus Barth von Burgrieden, Oberamts und Dekanats Wiblingen, erhielt unter dem 5. d. M. die landesherrliche Bestätigung. I. Verfügungen der Departemente. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Termin zu Vornahme der nächsten Semester-Pröfung der Justiz-Referendäse. Diejenigen Justiz-Referendare zweiter Classe, welche in Gemäßheit der öffentlichen Aufforderung vom 3. December v. J. (Reg. Bl. S. 458) sich zur zweiten Dienst- Prüfung angemeldet, und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probearbeiten in der festgesenten Zeit übergeben haben, werden hiedurch benachrichtigt, daß ihre Prü- fung biernächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission in Stuttgart in zwei Abtheilungen vorgenommen werden wird. Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: Köstlin, Wiest, Märklin, Metzger, Freiherrn Hofer v. Lobenstein, Leypold, Gluͤck, Roͤßle;