200 Gemeindehaushalts und seiner sonstigen ausgezeichneten Amtsföhrung. die goldene Cieil-Verdienst-Medaille zu verleihen getüht; welche ehrenvolle Auszeichnung hiemit zur öffentlichen Kenntnißz gebracht wird. Stuttgart den 3. Mai 1836. Schlav er. 1#) Bekanntmachung, die Herabsetzung der Extrapositare beticffend. Nachdem vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 4. d. M die Extraposttaxe vom. 15. d. M. an von 1 fl. 50 kr. auf 1 fl. 15 kr. für ein Pferd und eine, S##rion herabgesest worden ist; so wird solches hiemit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart den 5. Mai 1856. « Schlayer. 2. Der Regierung des Reckarkreifes. Verbot der Druckschrift: „Wanderungen durch den Thierkreis, von Ludolph Wienbar g. Hamburg 1855.“ Da der Eriminal-Senat des K. Gerichtohofs für den Reckarkreis durch Beschluß vom 16. April d. J. die Druckschrift: „2W anderungen durch den Thierkreis, pon Ludolph Wienbarg, Hamburg 185ä4.“ wegen ihres den. Bestimmungen der. K. 4% 5 und 7 des Preßfreiheits-Gesehes vom 30. Januar 1817. zzuwidexlaufenden Inhab unterdrückt und deren Verrauf bei der im &. 26 des gedachten Gesehes angedrohten Etrafe verbo- ten hat; so wird dieß hiemit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht. Ludwigsburg den 29. April 1836. Bühler. 3. Des Medicinal= Colletziun. Aufnahme eines Thierarztes. Der Thierarzt Johann Jakob. Wörz, von Ofterdingen, Oberamts Rottenburg, ist nach erstandener Prüfung in der höheren Thierheilkunde unter die Bahl der wissen" schafrlich gebildeten Thierärzte ausgenommen worden. Stuttgart den 30. April 1836. Walther.