241 Nro. 27. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. Samstag den 18. Juni 1836. Inhalt. Königl. Dekrete. Gesetz, die Aushebung für die Jahre 1837, 1338 und 1839 betreffend. — Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Privilegium gegen den Nachdruck der Schrift: „Worin ist die unnatürliche Sterblichkeit der Kinder in ihrem ersten Lebensjahre begrundet 2c. von Professor Dr. Rau.“= — Verfügung, betreffend die Vrandschadensumlage für 189/. — Verkfügung, betreffend die Vornahme einer Prüfung im Fache des Hochbauweseus, so wie des Straßen-, Brucken= und Wasserbauwesens. Dienst-Erledigungen. Widerruflich angestellte Diener. —.—— · —.— — 1 Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Gesetz, bie Aushebung fuͤr die Jahre 1837, 1838 und 4839 betreffend Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg. R Die Zahl der zu Ergänzung und Erhaltung des Friedensfußes auszuhebenden- mikruten ist von Uns, nach Anhörung Unseres Geheimenraths und mit Zustim- ung Unserer getreuen Stände, für die Jahre 1837, 1338 und 1839 je auf 3,500. ann in der Maßze festgesebt worden, daß die ungehorsam Abwesenden und wegen Feruss Ausgenommenen, insofern sie die Aushebung trifft, als gestellt in die Rekru- nzahl eingerechnet werden.