242 Unsere Ministerien des Innern und des Kriegswesens sind beaustragt, hiernach in Gemäßheit des Rekrutlrungsgesehbes vom 10. Februar 1828 das Weitere anzuordnen- Gegeben Stuttgart den 27. Mai 1856. Wilheim. Der provisorische Chef des Departements des Innern: Der Minister des Kriegswesens: Schlaper. v. Hügel. Auf Befehl des Königs: Der Staats, Sekretir: Vellnagel. B) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben nach höchster Entschliesung vom 11. d. M. dem Finanzrath Hauber die nachgesuchte Erlaubniß, das ihm von des Königs ven Bapern Majestät verliehene Ritterkreuz des Civilverdienstordens der Bayerischen Kron- annehmen und tragen zu dürfen, gnädigst ertheilt. C) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestát haben vermöge gnädigster Entschließung vow“ 1. d. M. den der Kanzlei des Ober-Stallmeisteramts für Verwaltungs- und Rechnunge“ Geschäfte beigegebenen Stall= Inspektor Weiß, wegen Alters und Kränklichkeit, in den Pensionsstand versetzt, und die hiedurch erledigte Stelle dem Regiminal-Candidaten Burckhardt aus Muͤn- singen uͤbertragen, sodann vermöge höchsten Dekrets vom 9. d. M. das erledigte Amtsnotariat Neuffen Oberamts Nuͤrtingen, dem Amtsnotar Groß in Willmandingen, Oberamts Reul- lingen, gnaͤdigst verliehen, und