256 bermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. die erledigte evangelische Marrei Thummlingen, Dekanats Freudenstadt, dem Diakonats-Verweser Süskind in Blau“- beuren gnädigst übertragen, und vermöge höchster Entschließung von demselben Tage den Pfarrer Busch in G#“ maringen, Dekanats Reutlingen, seinem Ansuchen gemäß, wegen hohen Alters und Gebrechlichkeit in den Ruhestand gnädigst verseßt. II. Verfügungen der Departemente. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. a) Das Resultat der Conkursprüfung der Rechts-Candidaten in dem Monat Juni 1836 betreffend- Nachstehende, in alphabetischer Ordnung aufgeführten sieben Rechts-Candidatem welche sich zu der gemäß der Bekanntmachung vom 2. April d. J. (Reg. Bl. S. 172) angeordneten Conkursprüfung gemeldet haben, sind nach deren Erstehung für befähigt erklärt worden, die praktische Laufbahn als Referendäre zweiter Classe anzutreten: 1) Philipp Ludwig Adam von Ulm. 2) Gustav Heinrich Bernhard Gros von Stuttgart. 3) Friedrich Halden wang von Buttenhausen. 4) Eduard Kehrer von Reutlingen. 5) Johann Jakob Lamparter von Altenstadt. 6) Ernst Gottlieb Neuffer von Lienzingen. 7) Ernst Ludwig Heinrich Neuf fer von da. Stuttgart den 2. Juli 1856. Für den Departements,Cbef: Nistorius. 1) Die Besiellung von sieben geprüften Rechts-Candidaten zu Referendären zweiter Classe btreffent. Diejenigen sieben Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Bekanntmachung die erste Dienstprüfung genügend erstanden haben, sind ihrem Ansuchen gemäß zu Referendaͤren zweiter Classe bestellt, und fuͤr die erste Haͤlfte ihres Dienst-Probejahs den K. Gerichtshöfen folgendermaßen zugerheilt worden: