258 9 der Referendär Dr. Lutz dem Oberamtsgerichte Künzelsau, 10) der Referendär v. Neubronner dem Oberamtsgerichte Ulm, 11) der Referendär Zeller dem Oberamtsgerichte Biberach. Diese Referendäre haben bei den bezeichneten Bezirksgerichten acht Tage nach dem Ablauf der ersten Hälfte ihres Probejahrs ihre Funktionen anzutreten, und von den gedachten Gerichten wird die vorschriftmäßige Anzeige von diesem Antritt gewärtigt. Stuttgart den 2. Juli 1836. Für den Departements-Chef: Pistorius. B) Des Departements des Innern. 1. Des Ministerium des Innern. a) Die Belohnung und Belobung mebhrerer Landjäger betreffend. Unter Beziehung auf die Kh. 49 und 50 der K. Verordnung über die Organisation des Landjäger-Corps vom 5. Juni 1823 werden die nachgenannten, wegen besonderer Auszeichnung im Dienste mehreren Landjäger-Unteroffizieren und Landjägern zuerkann“ ten Belohnungen hiemit öffentlich bekannt gemacht, und zwar: 1) Vermöge höchster Entschließung vom 15. d. M. haben Seine Königliche Majestt dem Starions-Commandanten zweiter Elasse Gündele in Rottenburg, und den Stations-Commandanten dritter Elasse Zimmermann in Sulz und Drößel in Horb die süberne Verdienstmedaille zu verleihen gnädigst geruht. 2) Geldprämien haben erhalten: die Stations-Commandanten zweiter Elasse: Kraft in Nagold, Simondet in Mergentheim; die Stations-C danten dritter Classe: Stumpp in Leutkirch,