276 II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. 2) Bekanntmachung, betreffend die Dispensation bei der Trauung an dem Orte der künftigen häus- lichen Niederlassung der Verloblen. Nach erhaltener Anzelge sind bei verschiedenen Behdrden Zweifel darüber entstan- den: ob Verlobte, welche sich an dem von ihrem bisherigen Geburts= oder Wohnorte verschiedenen Orte ihrer künftigen häuslichen Niederlassung trauen lassen wollen, der mit einer Sportelentrichtung verknüpften Dispensation bedürfen? Da nun die bestehenden Gesehe (Rescr. vom 17. Juni 1710, Tar= und Stempel- Ordnung von 1808 und das Sportelgeses vom Jahr 1828) den Verlobten die Wahl zugestehen, an ihren beiderseitigen Gebarts= oder Wohnorten sich kopuliren zu lassen, unter dem Wohnorte aber auch der Ort der känftigen Riederlassung, welche nach Art. 5 des Bürgerrechtsgesezes vom 4. December 1855 nur nach Erwerbung eines Gemeindebürger= oder Beisitzrechtes geschehen kann, und gewöhnlich auch erst nach Ver- zichtieistung auf das anderwärts besessene Bürger= oder Beisihrecht geschieht, zu ver- stehen ist; so wird, auf den Antrag des Ehegerichts des K. Ober-Tribunals und in Uebereinstimmung mit dem Gerichtsgebrauche des vormaligen Central-Ehegerichts, hie- mit zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht, daß es in dem befragten Falle einer Dispensation, und mithin auch einer Sportelentrichtung, nicht bedürfe. Stuttgart den 18. Juli 1836. Für den Departemenks-Chef: Pistorius. 5) Die Besiellung eines geprüften Rechrs-Candidaten zum Referendär zweiter Classe betreffend. Oa der Rechts-Candidat Friedrich Andreä, von Gmünd, die im Juni d. J. vorgenommene erste Dienstprüfung mit Erfolg erstanden hat, und hienächst seinem