500 II. Verfügungen der Departementsé. Des Departements der Finanzen. Des Steuer-Collegium. Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer auf das Jahr 1856—37. Vermöge des Finanzgesehes vom 22. Juli 1856 sollen für das Finanzjahr 1856—57 an Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer —. 2,400,000 fl. umgelegt und erhoben werden. Hieran haben beizutragen: I das Grundeigenthum und die Gefälle, nämlich a) das Grundeigenhyn 132598,0656 fl. b) die Gefaͤlle.. 1019,965 fl. 1,700,000 fl. die Gebäauddd 2B2000,000 fl. 3#die Gew rbe ... 500,000st. -thutwieder2,«-IJo,ooost-s— welche unter Zugrundlegung des Landes-Catasters auf die in der Beilage A ersichtliche Weise vertheilt worden sind. 6 Ueber die nach der Verordnung vom 20. September 18327 bei dem Cataster zu. berücksichtigen gewesenen Abgangs= und Zuwachsposten geben die den Oberämtern zuge' kommenen Nachweisungen weiteren Aufschluß. Das Grund-Cataster beträgt dermalen nach dem Reinertrng 1l1I5,.784, 569 fl. 42 kr. das Gefäll-Cataster 10007,148 fl. 25 kr. und kommen je auf 100 fl. Reinertrag an Staatssteuer 10 fl. 7 kr. 275 bl. Das Gebäude-Cataster beträgt nach Capitalwerthen 146,347,982 fl. und · . . »l- dceStaatssteuerIeaquoofLCapttalwerth.-.....lskr. 27«oh DieAnsätzederGewerbesteuerbctragen.....361,673fc.s25kti Zur Umlage der Summe von 300, 000 fl. kommen I. daher nur auf 100 fl. Ansass 327 fl. 56 kr. 5W b