330 B) Des Departements der Finanzen. Des Finanz-Ministerium. « Verfügung,betreffeuvviederStaateschaldenisablmsgskassefükdieEmesJabre1836—393ngewieseuss Einnahmen. In Gemaͤßheit des Staatsschulden-Statuts §. A sind der Schuldenzahlungskasse- nach getroffener Uebereinkunft mit der staͤndischen Behoͤrde und erfolgter hoͤchster Ge- nehmigung Seiner Koͤniglichen Majestaͤt, zu Deckung ihres etatsmaͤßigen Fonds, welcher für die Etatsjahre 1856—39 in jährlichen 1,296,8538 fl. 23 kr. besteht, folgende Mittel zum unmittelbaren Bezuge angewiesen worden: direkte Staatssteuer von Grundeigenthum, Gefälken, Gewerben und Gebäuden . 595,000 fl. Accise-Gesalle 190,y000 ft. Wirthschaftsabgaben 00, Ooo fl. Salzgesälle 391,000 fl. und an Capitalsteer 2 20,858 fl. 23 kr. ——— —„ — Zusammen —. 1,296,8658 fl. 23 kr. welche unter der allgemeinen Bestimmung, daß för etwa entstehende Ausfälle an den bestimmten Einnahmen die K. Staatshauptkasse einzutreten hat, von folgenden Kassen abzugeben sind: 1) die direbte Staatssteuer mit jährlichen 595,000 ft. von den Oberamtspflegen: Aalen ..... Backnang....... Balingen ....... Besiqheim.... .»..... Moosb- 8,000 fl. „ 1000 fl. 9,, 000 fl.