1I1. Verfügungen der Departementé. A) Der Departements der Justiz und der Finanzen. Der Ministerien der Justiz und der Finanzen. a) Verfügung, betreffend die Vollziehung des Notariats Sportelgesetzes, mit angehängtem Notariats= Spertel-Tarif und einem Formular I.it# A. Durch das Geseh vom 22. Juli d. J. betreffend einige Abänderungen des proviso“ rischen Gesehes über die Notariats-Sporteln (Reg. Bl. S. 297—299), hat der dem letzteren Gesecze vom 31. December 1333 angehängte Rotariats-Sportel-Tarif (Reg- Blatt von 185, S. 50—56) verschiedene wesentliche Veränderungen erlitten; es wird daher der hiernach berichtigte Notariats-Sportel-Tarif in der Beilage bekannt gemachk. Indem sämtliche betreffende Behörden hierauf verwiesen werden, sseht man sich veranlaßt, zum Behuf einer gleichfoͤrmigen Gesetzes- Anwendung und Gesckufts-Behand- lung, unrer Bezugnahme auf die früheren Ministerial-Berfügungen vom 5. Februar 1837 (Reg. Bl. S. 124—127) und vom 25. April 183 (Reg Bl S. 377, 578), nach- stehende Vorschriften zu ertheilen: K. 1. (Zu Art. 7 des Gesehes vom 22. Juli 1836.) Die mit dem 1. Juli 1356 und fernerhin anfallenden Notariats-Geschäste unter“ liegen den neuen Sportel-Bestimmurgen. Hinsichtlich der Anfallszeit eines Geschähts bat es bei den in dem provisorischen Notariate-Sportelgesebe vom 51. December 1855 Art. 2 enthaltenen Bestimmungen sein Verbleiben. K. 2. (Zu Art. 5 des Gesehes vom 22. Juli 1836.) In Folge der Herabsehung des niedrigsten Betrags der Prüfungs: und Solen“ nisirungs-, auch Cognitions-Sporteln wird die für den Anseßz dieser Sparreln in- der Minisierial-Verfügung vom 5. Februar 1854 Punkt 4 an die Hand gegebene Skale in der Art erweitert, daß anzusetzen ist