555 Notariats-Sportel-Tarif. Gegenstand der Sportel. — — Sportel-Betrag. Abfertigungs-Verträge, welchen eine Vermögens-Untersu- chung nicht vorangegangen, und zwar: a) in denjenigen Fällen, in welchen der Vertrag eine Real, Theilung vertritt und eine endliche Abtheilung zwischen den Erben bezweckt, 1) wenn von dem Notar eine Urkunde über den Ver- trag zu fertigen ist, je von der Summe der Abfin= dung: bei dem Vetrage bis auf 5000 fl. je von 100 fl. bei einem höheren Betrage, von jedem weiteren 100 fl. 2) wenn dieses nicht geschieht, ebenso: bei dem Betrage bis auf 5000 fl. je von 100 fl. bei einem höheren Betrage, von jedem weiteren 100 fl. so daß die Sportel beträgt bei einer Absindungssumme zu 1) von 5000 fl. .. von 10,000 fl. u. s. f. zu 2) von 5000 fl. von 10,000 fl. u. s. f. b) in denjenigen Faͤllen, in welchen der Vertrag statt. eine Eventual-Theilung errichtet wird, und die vertragsmä- big festgestellten, künftig auszufolgenden Erbtheile bis zum Tode des überlebenden Ehegatten in dessen Ver- waltung und Rußnießung bleiben, je Der höchste Sportelbetrag darf zu a) die Summe von 500 fl. und Procente. Ifl. tkr. — — - —30 7½ – 850 7 – 135 – 50— — 75 — — 25— — 570 die Hälfte vorstehen= der Ansätze. H