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5) Die durch den Tod des Professors Weitbrecht erledigte Stelle eines artisti- 
schen Hauptlehrers bei der Gewerbeschule in Sturtgart ist wieder zu besetzen. Sie 
begreift neben etwaiger Theilnahme an den Geschäften der Kunstschuldirektion die 
Verpflichrung, wöchentlich wenigstens 12—15 Unterrichtsstunden im Ornamentenzeichnen 
und Modelliren zu ertheilen. Der Gehalt der Stelle wird im Verhältniß zu der Zahl 
der Unterrichtsstunden auf 700— 800 fl. gesebt werden. Der Amtscharakter des 
Lehrers ist der eines (Gymnasial-) Professors in der siebenten Rangstufe. Die Be-s 
werber um diese Stelle haben sich innerhalb vier Wochen unter Angabe ihrer persön- 
lichen und bürgerlichen Verhältnisse und ihrer Bildungslaufbabn, so wie unter An- 
schluß der erforderlichen Zeugnisse bei dem K. Studienrath zu melden. 
A) Die Vewerber um die durch den Tod des Oberamtsarztes Boller in Erledi- 
gung gekommene Stelle eines Oberamtsarztes in Reutlingen, mit welcher ein Ge- 
halt von 400 fl. aus der Staatskasse und von 100 fl. aus Koͤrperschaftskassen neben 
dem doppelten Schreibmaterialien-Aversum von je 10 fl. und einer Pferdsration verbun-“ 
den ist, werden hiemit aufgefordert, binnen. vier. Wochen bei der K. Regierung des 
Schwarzwaldkreises sich zu melden.