385 Nro. 42. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. Montag den 5. September 1836. Inhalt. Königl. Dekrete. Revidirte allgemeine Gewerbe-Ordnung. a—-- Unmittelbare Königliche Dekrete. Revidirte allgemeine Gewerbe-Ordnung. Wilhemim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Wir haben die Gewerbe-Ordnung vom 22. April 1828, unter Benüßung der seit ihrer Einführung gemachten Erfahrungen, einer Prüfung unterworfen und in deren Folge einzelne Abänderungen und Ergänzungen dieses Gesehes beschlossen. Nach Anbbrung Unseres Geheimenraths und unter Zustimmung Unserer ge- treuen Staͤnde zu den bemerkten Abaͤnderungen und Zusaͤtzen verordnen und verfuͤgen Wir daher, daß die nachstehenden Bestimmungen vom unten gesetzten Tag an, statt der allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 22. April 1828, als revidirte Gewerbe-Ordnung in Wirksamkeit treten: