464 Unsere Ministerien der Justiz und des Innern sind mit der Vollziehung dleser Verordnung beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 9. September 1836. Wilhelm. Der provisorische Chef des. Justiz-Departements: Geheimer Rath v. Schwab. Der provisorische Chef des Departements des Innern: Geheimer Rath v. Schlayper. Auf Befehl des Königs: Der Geheime Legationsrath: Goes. B) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 5. d. M. die bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises erledigte Registratorsstelle dem quiescirenden Grenz-Controleur von Rottweil, Stiglitz, und vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. das erledigte Cameralamt Lorch dem Cameralverwalter Bauer, von Wiesensteig, so wie die bei der Staatshauptkasse erledigte Controleurstelle dem bei derselben angestell ten Hauptbuchhalter Mohl zu übertragen, sofort an die Stelle des Lehtern den Staatskassen-Buchhalter Köstlin zum Hauptbuch-- balter zu ernennen, und dagegen den Revisor Schickardt von der Flnanzkammer zu Reutlingen als Buchhalter bei der Staatshauptkasse einzutheilen gnädigst geruhr, auch mmter demselben Tage den Obersten und Comwandanten der Garnisons-Compa= gnien, v. Deschler, auf sein Ansuchen in den Ruhestand verseht, und den bei den Garnisons-Compagnien aggregirten Unterlieutenant v. Baldinger in gleicher Eigenschaft zum ersten Reiterregiment verseßt. Sodann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließung vom 14. d. M. den bei dem bischöflichen Ordinariat angestellten Registrator Klos, seinem Ansuchen gemäß, Altershalber in den Ruhestand zu verseten, und demselben, in gnädigster An-