sicht die Schate der K. Gerichtshofe. „ . .. . »Im Von den im Jahre 1834 —35 durch die Criminal-Senate der Gerichtshoͤfe edi 3 2 gt: abgeurtheilten Personen, welche mit einer hoͤheren als dreimonatlichen spruche. Freiheitsstrafe belegt worden, wurden verurtheilt, und zwar: uchreif: Zusammen: I. kras II. . II. von dem Criminal- reraorle zur zur zur zur —— . Senat des Gerichtshofs W## Festungs= Arbeitshaus= Juchthaus, Todes- oder Dienst- . - . . zu Entsetzung: strafe: straft: strafe: strafe: Eßlingen 24# 6 587 2 — 5% %. Tübingen 24 2 225 4 — Ellwangen 29 2 222 2 1 i7 — 100 Ulm. 8 1 258 4 1 4—67 Zusammen 85 9 1072 12 25D) 6C0 *) In diesen beiden Fällen wurde die erkannte Todesstrafe im Wege der Gnade in zeitliche 9— Juchthausstrafe verwandelt. 565 — * 0 -- 2 In den an die Criminal-Senate der Gerichtshöfe gelangten Rekurssachen wurden: — von dem Criminal- die bezirksgerichtlichen Erkenntnisse 5r Rekurs auf Senat des Gerichtshofs . andere Weise Jusammen: zu bestätigt:: gemildert: geschärft: crledigt: Eßlingen 28 9 6 1 44 Tuͤbingen 25 50 6 8 67 Ellwangen 59 21 6 6 72 Ulm. 26 15 5 5 49 Zusammen 116 75 25 20 252