541 Nro. 53. Regierung -Blatt Königreich Württemberg. Donnerstag den 3. November 1836. —. ————. Inhalt. Königl. Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend einen neuen Vereins-Jolltaris, (Mit einer Beflage.) — Dienst-Nachrichten. Dienst-Erledigungen. ——. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung, betreffend einen neuen Vereins-Jolltarif. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Vermöge des +&. 12 der provisorischen Zoll-Ordnung vom 15. December 1833 sollen Abänderungen der Tarifsäße und Bekanntmachungen neuer Tarife nur von drei zu drei Jahren erfolgen. Nachdem nun unter den golloereinten Staaten für die Jahre 1837, 1838 und 1889 der beigefügte Vereins-Jollrarif verabredet worden ist, so haben Wir nach An- börung Unseres Geheimen Raths beschlossen und verordnen hiemit, daß dieser neue