542 Tarif sofort verkündet, und mit dem 1. Januar 1837 statt des bisherigen der proviso- rischen Zoll-Ordnung von 1835 unter Beilage I. angehängten Vereins-Jolltarifs in Kraft geseht werden soll. Unser Finanz-Ministerium ist wit dem Vollzug dieser Verordnung beauftragt Gegeben, Stuttgart den 17. Oktober 1836. Wilhelm. Der Chef des Finanz-Departements: Geheimer Rath v. Herdegen. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär: Vellnagel. "8) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 17. v. M. den Cameralverwalter Bilfinger in Cannstadt, seinem Ansuchen gemäß, wegen Krankheit, unter dem Vorbehalte der Wiederanstellung für den Fall seiner Herstellung, in den Pensionsstand zu verseßen, vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. die bei dem K. Bergrath erledigte Revisorsstelle dem bei demselben angestellten Canzlei-Assistenten Clemm zu über- tragen, und vermöge höchster Entschließung vom 26. v. M. zu Vollzlehung des neuen Normal= Etats des K. Medicinal-Collegiums zu Ober-Medicinal-As#ssoren die bisherigen Colle- gial-Hülfsarbeiter bei diesem Collegium, nämlich: den Professor Dr. Jäger, und die provisorischen Medicinal Assessoren Dr. Zeller und Dr. Plieninger zu ernennen, auch dem Collegial-Hülfsarbeiter des Medicinal-Collegiums, Stadtdirektions= Arzt Dr. Reuß zu Stuttgart, den Titel und Rang eines Ober-Medicinal-Ageessors zu ver- leihen gnädigst geruht.