XXXVIII Vom Preuß. Vom Centuer: Zoll Centner- dem Rheine, es sey zu Berg oder Thal, oder auf der Mo- Rwir. ear. sel ausgehen, ingleichen welche b) ebenfalls beim Eingange auf der linken Rheinseite land- waͤrts, an der Grenzstrecke von Schusterinsel (Basel ge- genuͤber) in suͤdoͤstlicher Richtung bis Freilafsing wieder ausgehen, oder welche umgekehrt beim Eingange auf der ebenbezeichneten Grenzlinie von Schusterinsel bis Freilas- sing, auf der linken Rheinseite landwärts wieder ausgehen; endlich welche c) an der nördlichen Grenze des Vereins zwischen dem Rhein und der Elbe landwärts eingeführt, und von den Häfen zu Frankfurt a. M., Höchst a. M., Mainz oder Biebrich ab stromwärts ausgeführt werden, oder welche umgekehrt aus den Häfen zu Frankfurt a. M., Höchst a. M., Mainz oder Biebrich über die nördliche Grenze des Vereins zwischen dem Rhein und der Elbe ausgefuͤhrt werden — 10 — 3141 2) Ven Waaren, welche a) über die Grenze des Vereins auf der Linie von Saarbrü- cken bis Basel, dann längs der Schweizerischen und Oester- reichischen Grenze bis zur Donau, oder stromwärts auf der Donau eingehen, und innerhalb der ebenbezeichneten Grenzlinie wieder ausgehen; ingreichen welche b) rheinwärts eingeführt, aus der Häfen in Frankfurt a. M., Höôchst a. M., Mainz oder Biebrich landwärts auf der Grenzlinie von Schusterimel bis Freilassing wieder aus- geführt werden, oder welche, umgekehrt auf letztgedachter Grenzlinie in das Vereinsgebiet eingeführt, und von den Häfen zu Frankfurt a. M., Höchst a. M., Mainz oder Biebrich stromwär's wieder ausgeführt werdrrrn 15