638 3) die mit Vollziehung vorstehender Bestimmungen beauftragte Stadtdirektion Stuttgart wird zugleich angewiesen, die in Ansehung der Reinlichkeits-Polizei in der Residenz bestehenden Vorschriften von Neuem zur Kenntniß der hiesigen Einwohner zu bringen. Stuttgart den 25. November 1836. Schlaper. 2. Des katholischen Kirchenraths. Ergebniß der im Oktober d. J. stattgefundenen katholisch-theologischen Dienstprüfung zur Anstellung auf Kirchenstellen. In Folge der am 11. Oktober d. J. und an den folgenden Tagen mit achtzehn Candidaten der katholischen Theologie dahier vorgenommenen zweiten Dienstprüfung (Anstellungsprüfung) wurden von Seiten des K. katholischen Kirchenraths und des bischöflichen Ordinariats zu Pfarrstellen für fähig erkannt, die Priester: Ackermann, Sebastian, von Rottweil. Edelmann, Fidel, von Rottenburg. Freymann, Peter, von Weilderstadt. Hafner, Johann, von Leutkirch. Henbel, Vincenz, von Egelsee. Hohenstein, Anton, von Weilderstadt. Karl, Franz, von Steinbach bei Hall. Kuonz, Joseph, von Obermarchthal. Lemmenmaier, Lorenz, von Welfensberg in der Schweiz. Lehbgus, Taver, von Rottenburg. Ott, Alois, von Michelberg. Rom, Johann, von Wangen. Schilling, Joseph, von Unterkirchberg. Schwegler, Anton, von Unterwaldhausen. Uhl, Anton, von Zöbingen. Welte, Benedikt, von Raßenried. Zett, Vinzens, von Schemmerberg. Zimmerle, Alois, von Ellwangen. Stuttgart den 15. November 1856. Soden.