668 Gottesdienst zu halten, und die daselbst und in drei= dazugehörigen Wellern wohnen= den 241 Marrgenossen zu pastoriren, auch den Religions-Unterricht in der Schule zu Boms vorschriftmäßig zu ertheilen. Das beständige Gesamteinkommen von der Capla- nei und für die Pfarrverweserei in Boms beträgt 750 fl. an Güterertrag, Grundgesällen, Capitalzinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren; 4) die katholische Stephans= Caplanei in der Oberamtsstadt Rottweil, womit neben den allgemeinen Dienst-Obliegenheiten eines Caplans die besondere Obllegenheit verbunden ist, in wöchentlich sechs Stunden vier Knaben den Gesang-Umterricht zu ertheilen oder ertheilen zu lassen. Das beständige Einkommen beträgt 720 fl. von Zehnten, Grundgefällen und Capitalzinsen; 5) die katholische Caplanei in dem Pfarrort Friedingen, Oberamts Tutt- lingen und Dekanats Wurmlingen, womit die gewöhnlichen Dienst-Obliegenheiten eines Caplans verbunden sind, und welche von eigenen Gütern, Grundgesllen, Capital= zinsen und gestifteten Gebühren ein beständiges Einkommen von jährlich 358 fl. gewährt. Die Bewerber dieser fünf Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bel dem K. katholischen Kirchenrath vorschriftmäßig zu melden. 2 # # Widerruflich angestellte Diener. Unter dem 20. d. M. ist für die bei der Finanzkammer des Donaukreises er- ledigte Canzlei-Assistentenstelle der mit der Herrschaft Weißenau übernommene, quies- cirende Rentamts-Sekretär Löwenthal, vorbehältlich der ihm zustehenden Gehalts- Ansprüche, bestimmt worden. ——. Am 22. d. M. find die Rechts-Erkenntuisse vom Monat Oktober ausgegeben worden.