679 Geistliche, welcher das Geschaͤft versieht, hat die Gebuͤhr dafuͤr zu beziehen. Von der naͤchsten Erledigung der Stadtpfarrei an hat der Helfer das Tauf- und Eheregister, der Stadtpfarrer aber das Todten- und Familienregister zu fuͤhren. Die Auszuͤge aus diesen Buͤchern hat derjenige, welchem die Fuͤhrung obliegt, zu fertigen und die Gebuͤhren dafuͤr einzunehmen. Die Protokollfuͤhrung bei dem Kirchenkonvent, und die Abfassung der Bevölkerungs-Liste mit dem dafür ausgesebten Emolument kommt dem Helfer zu, letztere jedoch nur bis zu dem ebengedachten Zeitpunkt, von wo an sie an den Stadrpfarrer übergeht. Der Scadtpfarrer har die Oberaufsicht über sämtliche Schulen der Parochie und das Lehrerpersonal, er hat die Berichte an die Behörden zu erstatten, und an den Prüfungen Theil zu nehmen, auch bleibt die Schule zu Fornsbach ausschließlich unter seiner Aufisicht. Die übrigen Schulen der Parochie hat der Helfer zunächst zu überwachen und den Religionsunterricht in denselben den gesehlichen Bestimmungen gemäß zu ertheilen. Die Anmeldungen zum Nachrmahl, die Krankenbesuche, die Privat-Communionen und den Konfirmanden-Unterricht besorgt Jeder bei seinen Beichtkindern. Im Allgemeinen ist beiden Geistlichen zur Pflicht gemacht, in solchen Fällen, wo sich die Geschäfte häusen, namentlich wenn einer an einem Tag, an welchem der andere keine kirchliche Verrich- tung hat, zwei Predigten zu halten hätte, einander gegenseitig zu unterstüßen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich nun vorschriftmäßig binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. 5) Nüuchdem die ungeeigneten Theile des Einkommens der erledigten evangelischen Pfarrei Dürrmenz-Möühlaker, Dekanats Knittlingen, in Geld verwandelt worden sind, berechnet sich dasselbe auf 1155 fl. nach Sportelpreisen. Die Pfarrei zählt 2151 Kirchengenossen. Die Bewerber werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem K. evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 4) Das Einkommen der erledigten Pfarrei Reinerzau, Dekanats Freudenstadt, welche 350 Kirchengenossen zählt, beträgt nach geschehener Verwandlung der ungeeigne- ten Theile desselben 658 fl. nach Sportelpreisen. Die Bewerber werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem K. evangelischen Consistorium vorschristmäßig zu melden. m #