23 Gips; Salzabgang; Hornschabsel; Salzlauge; Palk; Salzwasser; Leien oder Schiefersteine; Schweineborsten (Abgang von) zu Sal- Leimleder (nasses); miakfabriken; Lohkäse (Lohkuchen); Schwerspath (unverpackt); Mörtel von Dachziegeln und Vacksteinen; Seifenfluß; Muschelschalen (gemalene); Steinernes Geschirr; Ochsenblut; Töpferwaaren (gemeine); Reifstangen von Weiden; Torf, Torfbohlen; Rol: für Tüncher; Tuffsteine (gemalene und ungemalene); Saͤgemehl; Vitriolsteine. 3) Von Bau- und Nutzholz wird der Rheinzoll nach kubischem Maaße erhoben, und zwar vom Kubibmeter oder 52 1####8 Preußische Kubikfuß: ) Für Eichen-, Ulmen-, Eschen-, Kirschen-, Birn-, Apfel= und Kornelholz: a#a) abwärts, so viel wie von vier Gentnern nach den Säten unter llo#. bb) aufwärts, so viel wie von zwei und einem halben Centner nach den Saͤtzen unter IIb. b) Für Fichten-, Tannen-, Lerchen-, Buchen-, Pappeln-, Erlen= und anderes weiche und harzige Holz: abwärts, so viel wie von zwei Centnern nach den Säten unter Ua- s) aufwärts, so viel wie von einem und einem Viertel Centner nach den Säßen unter IIb. 4) Folgende Artikel, als: Bausteine (gebrochene), Sandsteine von Vutter (frische); abgebrochenen Gebéuden, rohe unge= Dünger aller Art, als: ausgelaugte Asche, brannte Kalksteine; Abfälle von Fabriken, Stallmist, Gips, Besen; Mergel 2c.z