37 Nro. 5. Regierungs-Blatt Königreich Württemberg. Mittwoch den 1. Februar 1837. Inhalt. Königl. Dekrete. Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Wekanntmachung, betreffend die Aufhebung des Postamts Al- dingen. — Verbot der Druckschrist: „Europäische Geheimnisse eines Mediatisirten. Merternich und Europa, Wien und Oestreich.“ — Bekanntmachung, die Pertheilung der Synodal-Prämien für evangelische Schulmeister und Schulgehülfen betreffend. — Bekanntmachung der Schenkung des Marrers Kunkel. — Bekanntmachung, betreffend die Verbindlichkeit anfangender Wirthe zu Angabe ihrer Getränke= Vorrüthe. Dienst. Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 28. v. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, dem K. Erb-Kämmerer, Freiherrn Carl von Gült- lingen die nachgesuchte Erlaubniß gnädigst ertheilt, den ihm von des Königs von Preußen Majestät verliehenen St. Johanniter-Orden anzunehmen und zu tragen.