60 B) Des Departements der Finanzen. Des Finanz-Ministerium. Bekauntmachung in Betreff der Austellung von Bauamtsgehülfen. Seine Königliche Majestät haben vermäöge höchster Entschließung vom 16. d. M. genehmigt, daß zum Behufe einer zweckmäßigern Behandlung des Staats= Vauwesens in jedem Kreise ein Bauamtögehülfe, und zwar wo moglich aus der Zahl derjenigen angehenden Architekten, welche bereits eine Prüfung erstanden haben, mir der Verpflichtung angestellt werde, je nach Erforderniß einen der Bezirks-Baubeamten des Kreises (Baurath oder Bauinspektor) zu unterstützen, und unter dessen Aufsccht. und Verantwortlichkeit die Aufträge desselben im Staatsbauwesen zu besorgen, auch, so weit es thunlich ist, unter der Leitung des Bezirks-Baubeamten die unmittelbare Aufsicht über bedeutendere, vom Wohnsiße des lettern entfernte Staatsbauten zu öbernehmen. Die Anstellung dieser Bauamtögehülfen geschieht in widerruflicher Eigenschafr, unter Bedingung einer vierteljährigen Aufkündung, mit einem jährlichen Gehalte von 400 fl., welcher bei erprobter Brauchbarkeit und entsprechender Dienstleistung nach dreijähriger Dienstzeit auf 500 fl. und nach sechsjähriger auf 600 fl. erhöht wird. Hiezu kommt eine jährliche Enischädigung von zwanzig Gulden für Zeichnungg= und Schreibmaterialien, und eine Vergütung der Reisekosten, welche bei der Verse- hung eines Bauamtogehäölfen Lon einem Bezirke in den andern von der Staatskasse, und bei auswärtigen Verrichtungen, welche derselbe im Namen und aus Auftra des Bezirks-Baubeamten besorgt, von dem letztern aus seinem Aversum geleistet wird Wenn einem Bauamtsgehülfen die unmittelbare Aufsicht über die Ausführung eineo bedeutendern Bauwesens uͤbertragen wird, so hat er auf die Dauer dieser Aufsicht eine angemessene Zulage zu seinem Gehalte zu erwarten. Indem diese Anordnung den Behöbrden zur Kenntniß gebracht wird, werden die Bewerber um die fraglichen Stellen aufgefordert, sich binnen vier Wochen, unter Vor, legung der erforderlichen Zeugnisse über Prädikat und Befähigung, bei der betref- fenden Kreis-Finanzkammer zu melden. Stuttgart den 27. Januar 18357. Herdegen.