63 Nro. 7. Regierungs-Blatt fuͤr das Koͤnigreich Wuͤrttemberg. Dienstag den 14. Februar 1837. Inhalt. Königl. Dekrete. Ordens«- Verleihung und Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst- Nachrichten. Verfügungen der Departements. Verfügung, die Einschärfung der bestehenden Vorschriften über die Form der Anstellungegesuche betreffend. — Bekanntmachung, die Anstellungsprüfung der katbolischen Geisilichen für Kirchendieuste betreffend. — Berichtigung der Repartition der Contingente von der dieß- sährigen Rekruten-Aushebung. — Bekanntmachung, betreffend die näheren Bestimmungen über die Unter- ordnung der Staats-Finanzverwaltung unter die Bau= und Feuerpolizei-Behörden. Dienst-Erledigungen. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Ordens-Verleihung und Erlaubnißt zu Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben nach höchsten Debreten vom 8. d. M. an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Professor am Gymnassum zu Stuttgart, Hofrath Reinbeck das Ritter- Kreuz des Ordens der Wörttembergischen Krone gnädigst verliehen, und dem Bischof von Rottenburg, Staatsrath v. Keller, die nachgesuchte Erlaub- niß gnädigst ertheilt, das ihm von des Großherzogs von Baden Königlicher Hoheir verliehene Commandeurkreuz des Zähringer L5wen-Ordens in Brillanten anzunehmen und zu tragen.